Kassamarkt
Am Kassamarkt wickelt die CCP Austria alle Geschäfte ab, welche an der Wiener Börse AG im Handel mit CCP-fähigen Wertpapieren abgeschlossen wurden (siehe die von der Wiener Börse AG veröffentlichten nicht CCP-fähigen Wertpapiere). Als zentrale Vertragspartei übernimmt sie das Erfüllungs- und Ausfallrisiko für alle Geschäfte.
Abwicklungssystem
Die Abwicklung erfolgt vollelektronisch im bewährten Clearingsystem SICS (Settlement Information Clearing System).
In SICS werden jeweils die Geschäfte einer Abwicklungsperiode zusammengefasst. In der Regel ist das ein Handelstag. Verrechnet werden also nur jene Salden, die sich durch dieses "Netting" ergeben. Dies minimiert die Anzahl der Abwicklungstransaktionen und führt zu einer international vorbildlichen Effizienz im Clearing. SICS optimiert die Clearing- und Settlementinformationen der Abwicklungsteilnehmer. Diese stehen strukturiert in der Dialoganzeige (SICS-Systemanschluss) zeitnah und umfangreich zur Verfügung. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Daten via File-Transfer übermittelt zu bekommen.
Abrechnungszeitraum
Die Geschäfte in CCP-fähigen Wertpapieren sind am dritten Abwicklungstag nach dem Tag des Geschäftsabschlusses zu erfüllen (Kassatag ist t+3).
Lieferverzug
Bei Lieferverzug hat die Abwicklungsstelle der Reihe nach folgende Verfahren durchzuführen:
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Absonderungsverfahren
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Deckungsverfahren
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Verfahren zur Barabrechnung (cash settlement) - Beispiel
Für die Dauer des Lieferverzugs sind für die Höhe des fehlenden Betrags beim säumigen unmittelbaren Abwicklungsteilnehmer folgende Zahlungen fällig:
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bei Börsegeschäften werden gem. § 59 CCP.A Abwicklungsbedingungen Strafzinsen gem. § 48t Börsegesetz berechnet.
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bei allen CCP-fähigen Geschäften werden Verzugszinsen gem. §§ 38 (7) und 59 (2) CCP.A Abwicklungsbedingungen in der Höhe des dreifachen Basiszinssatzes berechnet.
Deckungsverfahren
Es besteht die Möglichkeit, die CCP.A mit der Durchführung eines Deckungskaufs zu beauftragen. Die CCP.A versucht sowohl über direkte Kontaktaufnahme mit potentiellen Verkäufern, als auch über Ausschreibung auf unserer Website im Bereich Ausschreibung Deckungskauf die Fehlmenge zu beschaffen. Die Beauftragung sollte möglichst früh schriftlich, per Fax oder per Email erfolgen.
