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Zulassung

Zulassungskriterien

Vor Aufnahme der Abwicklungstätigkeit hat jeder unmittelbare Abwicklungsteilnehmer die standardisierte Abwicklungsvereinbarung gemäß § 5 CCP.A Abwicklungsbedinungen mit der Abwicklungsstelle abzuschließen, sich der Bonitätsprüfung zu unterziehen und der Abwicklungsstelle nachzuweisen, dass er

  • den geforderten Beitrag zum Solidarfonds geleistet hat
  • die für die jeweilige Art der Abwicklungsteilnahme erforderlichen technischen Einrichtungen installiert hat,
  • über das entsprechend geschulte Personal verfügt,
  • die erforderlichen Einzugsermächtigungen sowie Zeichnungsberechtigungen und Verpfändungserklärungen erteilt hat,
  • über die notwendigen Konten und Depots verfügt und
  • einer Kategorie gemäß § 2 Finanzsicherheitengesetz (FinSG) angehört.

 

Prozedere

Vor Zulassung zur Abwicklung muss jedes Börsemitglied folgende Unterlagen zur Bonitätsprüfung durch die Abwicklungsstelle übermitteln:

  • einen Auszug aus dem Firmenbuch oder Handelsregister
  • die testierten Jahresabschlüsse samt Anhang und Lagebericht der letzten drei Geschäftsjahre
  • und - soweit vorhanden - Unterlagen zum Rating eines der folgenden international anerkannten Rating-Unternehmen: Standard&Poor's, Moody's oder Fitch

Weiters muss das Börsemitglied die entsprechenden Konten und Depots bei der Abwicklungsbank einrichten.

Wie werden Sie Mitglied?

Wenn Sie Interesse an einer Mitgliedschaft bei der CCP Austria haben, wenden Sie sich bitte an unser Büro.

CCPA

Tel. +43 1 533 22 44 - 2887

Fax +43 1 533 22 44 - 2880