06.02.2012 English Kontakt

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Abwicklungsteilnehmer

Unmittelbare Abwicklungsteilnehmer

  • Direkte Abwicklungsteilnehmer (DCM)
    Sie sind berechtigt zur Abwicklung von eigenen Geschäften als auch, auf eigene Rechnung, von Kundengeschäften. Die erforderlichen Eigenmittel betragen EUR 2.500.000. Sie sind nicht berechtigt zur Abwicklung von Geschäften von Börsemitgliedern, die nicht an der Abwicklung teilnehmen (mittelbaren Abwicklungsteilnehmern/NCM).
  • General-Abwicklungsteilnehmer (GCM)
    Sind jene Abwicklungsteilnehmer, die zusätzlich zur Abwicklung eigener Geschäfte auch die Abwicklung von Geschäften von Börsemitgliedern (mittelbaren Abwicklungsteilnehmern - seien es deren eigene oder die Geschäfte von deren Kunden), die nicht an der Abwicklung teilnehmen, übernehmen. Die erforderlichen Eigenmittel betragen EUR 5.000.000.

Mittelbare Abwicklungsteilnehmer (Non-Clearing Member, NCM)

  • sind jene Börsemitglieder, welche zwar dem Handelssystem, nicht aber dem Abwicklungssystem beigetreten sind

  • müssen eine Abwicklungsvereinbarung mit einem General-Abwicklungsteilnehmer abgeschlossen haben und diesem Abwicklungssicherheiten in mindestens jener Höhe hinterlegen, die die Abwicklungsstelle beim General-Abwicklungsteilnehmer für sie einfordert