05.09.2010 English Kontakt

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Solidarfonds

Zusätzlich zur Leistung der Abwicklungssicherheiten ist jeder unmittelbare Abwicklungsteilnehmer zur Leistung des festgesetzten Beitrags zum Solidarfonds der Abwicklungsstelle verpflichtet. Die Höhe der Beträge sind im Regelwerk festgeschrieben.

  • GCMs EUR 5.000.000,00
  • DCMs EUR 1.000.000,00

 

Falls nur CCP-fähige Geschäfte in Wertpapieren (Kassamarkt) abgewickelt werden, ermäßigen sich die Beiträge:

  • GCMs EUR 250.000,00
  • DCMs EUR 50.000,00

 

Der Beitrag muss der Abwicklungsstelle in Form einer EURO-Geldeinlage oder einer Bankgarantie erbracht werden und dient dieser ausschließlich zur Abdeckung offener Verbindlichkeiten eines Verzugs, die nicht zur Gänze durch die eigenen Abwicklungssicherheiten und den Beitrag des in Verzug befindlichen unmittelbaren Abwicklungsteilnehmers zum Solidarfonds abgedeckt werden können.