06.02.2012 English Kontakt

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Collaterals

Akzeptierte Sicherheiten

  • Geldeinlagen in Euro
  • Rentenwerte, die folgende Bedingungen erfüllen:
    • Single-List-Werte
    • zum Handel an einer anerkannten Börse gem. § 2 Z 32 Bankwesengesetz (BWG) im Euro-Währungsgebiet zugelassen
    • Notiz in EURO, ATS oder DM
    • Restlaufzeit von mindestens einem Jahr
    • keine eigenen bzw. keine Emissionen konzernmäßig verbundener Unternehmen (CCP.A Abwicklungsbedingungen § 51 (6))
  • Aktien, die im Amtlichen Handel oder im Geregelten Freiverkehr an der Wiener Wertpapierbörse zugelassen sind, im Fliesshandel gehandelt werden und keine eigenen bzw. keine Emissionen konzernmäßig verbundener Unternehmen sind.
  • Bankgarantien müssen in Inhalt und Form den Mustergarantien der CCP.A entsprechen. Sie müssen von einem EWR-Kreditinstitut mit anerkanntem Rating, mit dem der Teilnehmer nicht konzernmäßig verbunden ist, ausgestellt sein. Die gegenseitige Ausstellung von Garantien zweier Abwicklungsteilnehmer ist nicht zulässig.

 

Bewertung (Haircut)

  • Rentenwerte werden mit 90% des letzten Kurswertes,
  • Aktien mit 50% des letzten Kurswertes bewertet.