Die von der CCP.A akzeptierten Sicherheiten wurden im Veröffentlichungsblatt der Wiener Börse AG bekanntgegeben.
Collaterals
Akzeptierte Sicherheiten
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Geldeinlagen in Euro
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Rentenwerte, die folgende Bedingungen erfüllen:
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Single-List-Werte
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zum Handel an einer anerkannten Börse gem. § 2 Z 32 Bankwesengesetz (BWG) im Euro-Währungsgebiet zugelassen
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Notiz in EURO, ATS oder DM
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Restlaufzeit von mindestens einem Jahr
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keine eigenen bzw. keine Emissionen konzernmäßig verbundener Unternehmen (CCP.A Abwicklungsbedingungen § 51 (6))
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Aktien, die im Amtlichen Handel oder im Geregelten Freiverkehr an der Wiener Wertpapierbörse zugelassen sind, im Fliesshandel gehandelt werden und keine eigenen bzw. keine Emissionen konzernmäßig verbundener Unternehmen sind.
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Bankgarantien müssen in Inhalt und Form den Mustergarantien der CCP.A entsprechen. Sie müssen von einem EWR-Kreditinstitut mit anerkanntem Rating, mit dem der Teilnehmer nicht konzernmäßig verbunden ist, ausgestellt sein. Die gegenseitige Ausstellung von Garantien zweier Abwicklungsteilnehmer ist nicht zulässig.
Bewertung (Haircut)
- Rentenwerte werden mit 90% des letzten Kurswertes,
- Aktien mit 50% des letzten Kurswertes bewertet.
