Verwertung
Kassamarkt
Mit Eintritt des Verzugs werden bestellte Sicherheiten zur Abdeckung aller noch verbleibenden offenen Verbindlichkeiten verwertet.
Laut Regelwerk werden die Sicherheiten in folgender Reihenfolge verwertet:
- Geldsicherheiten und alle Geldsalden
- Wertpapiersicherheiten und Wertpapiere
- Bankgarantien
- alle Beiträge zum Solidarfonds
Terminmarkt
Mit dem Eintritt des Verzugs beginnt die Abwicklungsstelle zuerst die Positionen auf den Positionskonten des Börsemitglieds zur Abdeckung offener Verbindlichkeiten zu verwerten. Durch die Abwicklungsstelle werden der Reihe nach sämtliche offene Positionen des betroffenen Börsemitglieds über alle seine Positionskonten saldiert. Im Fall eines in Verzug geratenen General-Abwicklungsteilnehmers werden
- seine Positionen und gegebenenfalls die Positionen des (oder der) verursachenden mittelbaren Abwicklungsteilnehmer(s) saldiert,
- Positionen nach Möglichkeit auf andere General-Abwicklungsteilnehmer übertragen,
- am dritten Abwicklungstag nach Eintritt des Verzugs die Positionen glattgestellt.
- Spätestens ab dem dritten Abwicklungstag nach dem Eintritt des Verzugs ist die Abwicklungsstelle berechtigt, die Sicherheiten in der Reihenfolge analog zum Kassamarkt zu verwerten.
