05.09.2010 English Kontakt

Suche auf wienerborse.at

FAQs

Wo kann ich allgemeine Informationen zur Mitgliedschaft erhalten?

Informationen bezüglich einer Mitgliedschaft bei der CCP Austria finden Sie im Downloadbereich unter "Formulare für Neumitglieder" (Kundenanbindung und Kontaktformular). Weitere Fragen senden Sie bitte an die CCP.A Office Mail oder wenden Sie sich an Tel. +43 1 533 22 44 - 2887.


Welche Verträge und Vereinbarungen mit der CCP Austria müssen u.a. unterschrieben werden?

  • Abwicklungsvereinbarung bei Mitgliedschaft als unmittelbarer Teilnehmer
  • Abwicklungs-Agentenvereinbarung bei Übernahme der Funktion eines Abwicklungsagenten
  • GCM-Bestätigung über die Vereinbarung mit einem NCM
  • NCM-Erklärung über die Vereinbarung mit einem GCM
  • Clearing-Agent-Erklärung für die Übernahme der Abwicklung für einen bestimmten Kunden

Wie funktioniert das Clearing?

  • Das Clearing am Kassa- und Terminmarkt erfolgt über die Central Counterparty (CCP) Austria GmbH.
  • Das Clearing und Settlement der Geschäfte erfolgt am Kassamarkt mit t+3 und am Terminmarkt mit t+1.
  • Positionen eines Handelstages werden nach Handelsschluss genettet.

Welche Gebühren verrechnet die CCP Austria?

Nähere Informationen zu den Clearing-Gebühren finden Sie hier.


Wer ist für die Sicherheitenhinterlegung verantwortlich?

Unmittelbare Abwicklungsteilnehmer sind für die Hinterlegung der Abwicklungssicherheiten selbst verantwortlich. Für mittelbare Abwicklungsteilnehmer ist der jeweilige General-Abwicklungsteilnehmer für die Hinterlegung der Abwicklungssicherheiten bei der OeKB als Abwicklungsbank verantwortlich.


Wie werden die Sicherheitsanforderungen berechnet?

Die Berechnung der Sicherheitenerfordernisse erfolgt auf Basis der offenen saldierten Geschäfte unter Verwendung von Risikofaktoren. Weitere Informationen zur Sicherheitenberechnung finden Sie hier.