Infocenter
Rundschreiben
Datum: 16.12.2004
Die Geschäftsführung der Wiener Börse AG hat folgende Vorgehensweise beschlossen:
Erstmals mit Dezember-Verfallstag (17-12-2004) wird kein weiterer Verfallsmonat
in Optionen der VA Technologie AG eingeführt.
Somit laufen die letzen Optionen zum März-Verfall aus. Davon unberührt ist die Einführung
neuer Ausübungspreise für bestehende Verfallsmonate.
Im Falle eines vorzeitigen Delistings der VA Technologie AG Aktien (vor September Verfall)
kommt es zu folgender Vorgehensweise gemäß Regelwerk:
Innerhalb einer Frist von fünf Börsetagen nach Widerruf der Zulassung können die
Börsemitglieder Positionen in den Optionsserien ausüben (§8 (2) Optionsbedingungen)
Wird die Zulassung eines Basiswertes zur Wiener Börse für Aktien-optionskontrakte widerrufen,
können die Börsemitglieder innerhalb einer Frist von fünf Börsetagen nach Widerruf der Zulassung in
den Optionsserien ihre Kontrakte ausüben. Ausgeübte Kontrakte werden bar ausgeglichen (§ 35 Abs.
3). Nach Ablauf der Frist können bestehende Positionen in den eingestellten Optionsserien nicht
mehr ausgeübt werden.
Ausübung der offenen Positionen durch Barausgleich (§35 (3)
Optionsbedingungen)
Zur Aufrechterhaltung der Marktverhältnisse kann das Börseunternehmen bei Ausübung von
Aktienoptionen anstelle effektiver Lieferung einen Barausgleich anordnen. Der Barausgleich bei
Aktienoptionen bestimmt sich nach der Differenz zwischen dem in der Schlussauktion des letzten
Handelstages zustande-gekommenen Preis der Aktie an der Wiener Börse und dem Ausübungspreis des
Call bzw. Put, multipliziert mit der dem Kontrakt zugrundeliegenden Anzahl der Aktien. Kommt am
letzten Handelstag der Aktie in der Schlussauktion kein Preis zustande, ist der umsatzgewichtete
Durchschnitt der letzten drei Kurse der Aktie an der Wiener Börse am letzten Handelstag maßgeblich.
Kommen am letzten Handelstag der Aktie keine drei Kurse zustande, ist der letzte verfügbare Kurs
der Aktie an der Wiener Börse heranzuziehen.
