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Änderungen in den CCP.A Abwicklungsbedingungen
Datum: 30.03.2009
Auf vielfachen Wunsch der Abwicklungsteilnehmer hat sich CCP Austria für eine Verlängerung der Absonderungsperiode eingesetzt. Die Änderung tritt ab 30. März 2009 in Kraft und wird erstmal für die Geschäfte vom Handelstag 01.04.2009 (Valuta 06.04.2009) wirksam, verlängert aber gegebenenfalls auch die Periode für offene Evidenzen vorheriger Basis-Kassatage laut Aufstellung. Anbei finden Sie den Beschluss und eine Zusammenfassung wie das Verfahren bei Lieferverzug erfolgt.
