Zusätzlich zur Leistung der Abwicklungssicherheiten ist jedes Clearingmitglied zur Leistung des festgesetzten Beitrags zum Ausfallfonds der Abwicklungsstelle verpflichtet. Der Beitrag zum Ausfallfonds setzt sich aus einem Mindestbeitrag und einer dynamischen Komponente zusammen und wird regelmäßig neu berechnet.

Der Mindestbeitrag beträgt für

  • GCMs EUR 250.000,00
  • DCMs EUR   50.000,00

Die dynamische Berechnung richtet sich nach dem jeweiligen Risiko des jeweiligen Clearingmitglieds und wird durch die genaue Berechnungsvorschrift "Public Information on Default Fund Calculation" für den Beitrag zum Ausfallfonds ermittelt.

Der Beitrag muss der Abwicklungsstelle in Form einer EURO-Geldeinlage erbracht werden und dient dieser ausschließlich zur Abdeckung offener Verbindlichkeiten eines Verzugs, die nicht zur Gänze durch die eigenen Abwicklungssicherheiten und den Beitrag des in Verzug befindlichen Clearingmitglieds zum Ausfallfonds, sowie der von CCPA zugeordneten Eigenmittel abgedeckt werden können.

Informationen zur Verwertungsreihenfolge finden Sie im Dokument "Default Waterfall"


Zinsen auf Geldeinlagen bei OeNB

  • Aktueller Zinssatz: 0,00 % p.a.

Gemäß EMIR und der Anlagepolitik der CCP Austria werden Euro-Geldeinlagen bei der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) hinterlegt.

Die aktuellsten Zinssätze finden Sie hier