Für die physische Abwicklung des Strombörsehandels werden sogenannte „Bilanzgruppen“ benötigt. Die physische Lieferpflicht jeder Bilanzgruppe wird auf Grundlage von "Fahrplänen" für die Lieferung und den Verbrauch elektrischer Energie erfüllt. Bei einem „Fahrplan“ handelt es sich also um ein Dokument, das angibt, in welchem Umfang elektrische Leistung an einem bestimmten Netzpunkt zu bestimmten Zeiträumen eingespeist und entnommen wird.

Bilanzgruppen stellen die Zusammenfassung von Lieferanten und Kunden zu einer virtuellen Gruppe, innerhalb derer ein Ausgleich zwischen Aufbringung (Bezugsfahrpläne, Einspeisungen) und Abgabe (Lieferfahrpläne, Ausspeisungen) erfolgt, dar. Der Energieaustausch zwischen Bilanzgruppen der Regelzone kann daher nicht realen Netzpunkten zugeordnet werden. Um den Energieaustausch zwischen Bilanzgruppen der Regelzone als Fahrplan im Sinne des Gesetzes werten zu können, ist es notwendig, den Einspeise- bzw. Entnahmepunkt als virtuelle Netzpunkte anzusehen. 

Die CCPA ist für die Erstellung und Übermittlung von internen und externen Fahrplänen an den Bilanzgruppenkoordinator (BKO) bzw. Transmission System Operator (TSO) verantwortlich. 


Ablauf

Mit dem letzten Schritt einer Auktion „Finalize Auction“ wird u.a. der Prozess der Fahrplanerstellung- und -meldung („Nomination“) angestoßen: Die Fahrpläne werden automatisch generiert und an den BKO bzw. die TSOs sowie zur Information an die Bilanzgruppenverantwortlichen, die in der Auktion gehandelt haben, versendet.