Um das Kreditrisiko aus dem Clearing von Strombörsegeschäften zu minimieren, wird die CCPA einen vorfinanzierten Ausfallfonds einrichten, um mögliche Verluste zu decken, die über die hinterlegten Margin-Anforderungen im Falle eines Ausfalls oder der Eröffnung einer Insolvenz eines Clearingmitglieds hinausgehen.

Der Ausfallfonds für alle Strombörsegeschäfte wird getrennt vom Ausfallfonds für das Clearing von Finanzinstrumenten gehalten. Die Höhe des Ausfallfonds wird so berechnet, dass es der CCPA möglich ist, unter extremen, aber plausiblen Marktbedingungen, den gleichzeitigen Ausfall der drei Clearing-Mitglieder mit den höchsten Risikopositionen, standzuhalten.

Der Ausfallfondsbeitrag eines Clearingmitglieds wird auf der Grundlage eines Mindestbetrags und einer dynamischen Komponente berechnet:

Der Mindestbeitrag zum Ausfallfonds wird

  • EUR 10.000,00

pro Mitglied am Stromspotmarkt betragen.

Die dynamische Beitragskomponente der Clearingmitglieder wird mindestens einmal im Quartal neu berechnet. Anschließend vergleicht die CCPA die dynamische Beitragskomponente mit dem Mindestbeitrag und berechnet den Gesamtbeitrag, der von jedem einzelnen Mitglied hinterlegt werden muss.

Alle Details zur Berechnung des Ausfallfonds finden Sie im Dokument Default Fund Calculation Electricity Spot Market.