Konten & Depots


Jedes Clearingmitglied muss für die finanzielle Abwicklung über ein Abwicklungskonto verfügen, welches die folgenden Anforderungen erfüllen muss:

  • Einrichtung bei einer österreichischen Bank oder einem Kreditinstitut im EWR-Raum (kontoführende Bank), welche SEPA-Firmenlastschriftverfahren (B2B) abwickeln kann,
  • Gewährleistung der Abwicklung von Last- und Gutschriften mit Valuta T + 1 in EURO-Geldeinlagen

Das Clearingmitglied stimmt einem SEPA-Firmenlastschriftverfahren (B2B) ausdrücklich zu.

Jedes Clearingmitglied muss für die finanzielle Abwicklung zur Deckung des Ausfallsrisikos Abwicklungssicherheiten in der geforderten Höhe stellen. Hierfür kann das Clearingmitglied ein oder mehrere Sicherheitenkonten für Geldsicherheiten und/oder ein oder mehrere Sicherheitendepots zur Verwahrung von Wertpapiersicherheiten bei den Sicherheitenverwahrern eröffnen lassen.

Bilanzgruppenzugehörigkeit


Die Erfüllung der Strombörsegeschäfte geschieht einerseits durch die Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen gemäß Teil IV der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und andererseits durch die Übermittlung von Fahrplänen für die physische Abwicklung an die Bilanzgruppenkoordinatoren, Übertragungsnetzbetreiber und Bilanzgruppenverantwortlichen der Clearingmitglieder.

Jedes Clearingmitglied hat die Änderung bzw. Kündigung von den dem Handel mit Strombörsegeschäften zugrunde gelegten Bilanzgruppenverträgen unverzüglich der CCPA mitzuteilen.

Liste aller Energy Identification Codes (EIC)