Die Clearingmitglieder sind verpflichtet, der CCPA Sicherheiten zur Deckung ihrer Margin-Anforderungen sowie ihrer Beiträge zum Ausfallfonds zur Verfügung zu stellen.


Collalteral Policy

Die CCPA wird eine Richtlinie für Sicherheiten für den Stromspotmarkt festlegen, in der die verschiedenen zugelassenen Vermögenswerte, Anforderungen an die Emittenten, Verfahren für die Bewertung von Sicherheiten sowie die Anwendung konservativer Abschläge festgelegt sind.

Darüber hinaus werden Strategien zur Vermeidung von Liquiditäts-, Konzentrations- und Wrong-Way-Risiko erläutert.


Sicherheiten zur Deckung der Margin-Anforderungen

Für die Deckung von Margin-Anforderungen für Stromspotmarkttransaktionen akzeptiert die CCPA in Zukunft

  • Barsicherheiten
  • Bankgarantien und
  • Wertpapiere.

Diese müssen bestimmte vordefinierte Kriterien erfüllen. Die Details finden Sie in der Collateral Policy Electricity Spot Market.


Sicherheiten für den Ausfallfonds

Für den Beitrag zum Ausfallfonds sind nur Barsicherheiten in EUR zulässig. Der Betrag kann wahlweise auf ein spezielles Ausfallfondskonto der CCPA übereignet oder auf ein Sicherheitenkonto bei der OeKB AG als Sicherheitenverwahrer verpfändet werden.