Definition

Ein Verzug eines Clearingmitglieds liegt in Zukunft dann vor, wenn:

  • das Abwicklungskonto keine ausreichende Deckung aufweist, um die Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen
  • ein Margin Call nach Ablauf der Frist nicht abgedeckt wurde
  • die Zusammensetzung der erforderlichen Sicherheiten nicht die Anforderungen erfüllt
  • die verwerteten Sicherheiten nicht rechtzeitig wieder aufgefüllt werden
  • der erforderliche Ausfallfondsbeitrag nicht fristgerecht bereitgestellt wird
  • sonstige Verpflichtungen gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kassamarktprodukte für elektrische Energie nicht erfüllt werden

Verwertung von Sicherheiten

Im Falle eines Zahlungsverzuges werden die Sicherheiten des Clearingmitglieds in Zukunft in der folgenden Reihenfolge verwertet:

  1. EUR-Barsicherheiten und alle Gutschriften auf dem Abwicklungskonto
  2. Bankgarantien
  3. Wertpapiersicherheiten
  4. Ausfallfondsbeitrag des Clearingmitglieds in Verzug

Das Clearingmitglied ist verpflichtet, verwertete Sicherheiten sofort wieder aufzufüllen.

Offene Zahlungsverpflichtungen werden durch die Verwertung von Ressourcen gemäß dem Wasserfallprinzip abgedeckt (die Details finden Sie im Dokument Default Waterfall).

Weitere Informationen zur Administration im Fall eines Verzuges finden Sie im Dokument Procedures in the Event of Member Default Electricity Spot Market.