Zielsetzung

Ziel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kassamarktprodukte für elektrische Energie ist es, einen effizienten, ordnungsgemäß funktionierenden und regulierten Kassamarkt für Strombörsegeschäfte sicherzustellen und aufrechtzuerhalten. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kassamarkt für elektrische Energie gelten für das Clearing von Strombörsegeschäften der Wiener Börse in ihrer Funktion als allgemeine Warenbörse.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kassamarktprodukte für elektrische Energie enthalten allgemeine Bestimmungen und Verfahren sowie den Rahmen für die Organisation des Clearings, die Clearing-Verfahren, das Management von Ausfallereignissen sowie die Bereitstellung und Realisierung von Sicherheiten und Beiträgen zum Ausfallfonds.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kassamarktprodukte für elektrische Energie müssen von allen Clearingmitgliedern als Zulassungsvoraussetzung akzeptiert werden und können unter den Downloads eingesehen werden. 

Überdies zu beachten sind in diesem Zusammenhang die Geschäftsbedingungen der Wiener Börse AG als allgemeine Warenbörse, welche eng verflochten sind mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kassamarktprodukte für elektrische Energie der CCPA.