Anbindung


Clearingmitglieder und Clearingkunden

Vor Aufnahme der Abwicklungstätigkeit hat jedes Clearingmitglied eine Abwicklungsvereinbarung mit der CCP Austria abzuschließen.

Clearingkunden nehmen mittelbar an der Abwicklung teil und haben grundsätzlich keine eigene Vertragsbeziehung mit der CCP Austria. Sie nehmen die Dienstleistungen eines Clearingmitglieds zur Abwicklung und separaten Verarbeitung ihrer Geschäfte in Anspruch.

Abwicklungsvereinbarung mit einem Clearingmitglied (CM) - Muster

Beilagen zur Abwicklungsvereinbarung mit einem Clearingmitglied (CM) - Muster

Erklärung über eine Abwicklungsservice-Vereinbarung zwischen einem Clearingmitglied (CM) und einem Non-Clearing Member (NCM) - Muster

Erklärung über eine Kundenservice-Vereinbarung zwischen einem Clearingmitglied (CM) und einem Registered Client (RC) - Muster


Abwicklungs-Agenten

Die CCP Austria kann außerdem Abwicklungs-Agenten die Weiterleitung und Verarbeitung von Instruktionen zwischen der CCP Austria und Clearingmitgliedern gestatten. Dem Abwicklungs-Agenten kann des Weiteren die Verwaltung der Abwicklungssicherheiten, beschränkt auf seinen Agentenkundenkreis, gestattet werden.

Abwicklungs-Agentenvereinbarung - Muster

Abwicklungs-Agentenerklärung - Muster

Im Falle der Beauftragung eines Abwicklungs-Agenten durch ein Clearingmitglied erfolgt die technische Anbindung durch den Abwicklungs-Agenten. Konten- und Depoteröffnungen sind vom Abwicklungs-Agenten für das Clearingmitglied zu veranlassen. Dementsprechend sind die Beilagen zur Abwicklungsvereinbarung mit dem Clearingmitglied vom Abwicklungs-Agenten auszufüllen und zu unterfertigen.

Abwicklungsvereinbarung CM  mit Abwicklungs-Agent - Muster

Beilagen zur Abwicklungsvereinbarung CM mit Abwicklungs-Agent - Muster


Payment-Agenten

Clearingmitglieder, die für die Abwicklung ihrer Geschäfte einen Payment-Agenten zur Unterstützung heranziehen, haben eine Erklärung des Payment-Agenten beizubringen, in welcher sich dieser zur Unterstützung bei Zahlungen verpflichtet.

Payment-Agent Erklärung - Muster

Widerruf & Kündigung


Widerruf der Einzugsermächtigung betreffend

Sicherheiten/Ausfallfonds

Die Beilage ./5 der Beilagen zur Abwicklungsvereinbarung ermächtigt die CCP Austria zum Einzug von Forderungen durch Lastschriften betreffend Sicherheiten/Ausfallfonds. Diese Beilage ist optional und kann bei Bedarf widerrufen werden. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass jene Ermächtigung eine erhebliche Zeitersparnis im Abwicklungsprozess darstellt, sowohl für den Kunden, als auch für die CCP Austria.

Das Formular zum Widerruf dieser Ermächtigung wird unterzeichnet an office​(a)​ccpa.at und im Original per Post retourniert.

F3 - Formular zum Widerruf der Beilage 5 (Clearingmitglied)

F4 - Formular zum Widerruf der Beilage 5 (Clearingmitglied mit Abwicklungs-Agent)

F5 - Formular zum Widerruf der Beilage 5 (Clearingmitglied mit Clearingkunde)


Formulare zur Kündigung

Kündigung der Abwicklungsvereinbarung gemäß §18 AGB

Unterbrechung | Beendigung der Abwicklungsservicevereinbarung gemäß §19 AGB