Bewerber um die Mitgliedschaft als Clearingmitglied müssen gegenüber der CCP.A nachweisen, dass sie zum Zeitpunkt des Erwerbs der Mitgliedschaft die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CCP.A (insb. § 14) sowie durch Gesetz und EMIR geforderten Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen technischen Einrichtungen und Anschlüsse zu den Abwicklungssystemen verfügen.
Clearingstruktur
Mitgliederstruktur
Teilnehmer an der Abwicklung |
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Clearingmitglieder |
Clearingkunden |
Abwicklungs-Agenten |
Abwicklungs-Agenten |