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Änderungen in den CCP.A Abwicklungsbedingungen

Verlängerung der Absonderungsperiode 

Auf vielfachen Wunsch der Abwicklungsteilnehmer hat sich CCP Austria für eine Verlängerung der Absonderungsperiode eingesetzt. Die Änderung tritt ab 30. März 2009 in Kraft und wird erstmals für die Geschäfte vom Handelstag 01.04.2009 (Valuta 06.04.2009) wirksam, verlängert aber gegebenenfalls auch die Periode für offene Evidenzen vorheriger Basis-Kassatage laut Aufstellung.