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Rundschreiben VA Technologie AG

Weitere Vorgehensweise Optionen VA Technologie AG

Die Geschäftsführung der Wiener Börse AG hat folgende Vorgehensweise beschlossen:

Erstmals mit Dezember-Verfallstag (17-12-2004) wird kein weiterer Verfallsmonat in Optionen der VA Technologie AG eingeführt.
Somit laufen die letzen Optionen zum März-Verfall aus. Davon unberührt ist die Einführung neuer Ausübungspreise für bestehende Verfallsmonate.

Im Falle eines vorzeitigen Delistings der VA Technologie AG Aktien (vor September Verfall) kommt es zu folgender Vorgehensweise gemäß Regelwerk:

Innerhalb einer Frist von fünf Börsetagen nach Widerruf der Zulassung können die Börsemitglieder Positionen in den Optionsserien ausüben (§8 (2) Optionsbedingungen)
Wird die Zulassung eines Basiswertes zur Wiener Börse für Aktien-optionskontrakte widerrufen, können die Börsemitglieder innerhalb einer Frist von fünf Börsetagen nach Widerruf der Zulassung in den Optionsserien ihre Kontrakte ausüben. Ausgeübte Kontrakte werden bar ausgeglichen (§ 35 Abs. 3). Nach Ablauf der Frist können bestehende Positionen in den eingestellten Optionsserien nicht mehr ausgeübt werden.

Ausübung der offenen Positionen durch Barausgleich  (§35 (3) Optionsbedingungen)

Zur Aufrechterhaltung der Marktverhältnisse kann das Börseunternehmen bei Ausübung von Aktienoptionen anstelle effektiver Lieferung einen Barausgleich anordnen. Der Barausgleich bei Aktienoptionen bestimmt sich nach der Differenz zwischen dem in der Schlussauktion des letzten Handelstages zustande-gekommenen Preis der Aktie an der Wiener Börse und dem Ausübungspreis des Call bzw. Put, multipliziert mit der dem Kontrakt zugrundeliegenden Anzahl der Aktien. Kommt am letzten Handelstag der Aktie in der Schlussauktion kein Preis zustande, ist der umsatzgewichtete Durchschnitt der letzten drei Kurse der Aktie an der Wiener Börse am letzten Handelstag maßgeblich. Kommen am letzten Handelstag der Aktie keine drei Kurse zustande, ist der letzte verfügbare Kurs der Aktie an der Wiener Börse heranzuziehen.